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   BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61   

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https://dejure.org/1962,331
BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61 (https://dejure.org/1962,331)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1962 - VII C 66.61 (https://dejure.org/1962,331)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1962 - VII C 66.61 (https://dejure.org/1962,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingelegten Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VGH Bayern - 207 II 59
  • BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 19
  • NJW 1962, 1170
  • MDR 1962, 1010
  • MDR 1962, 502
  • ZMR 1963, 319
  • WM 1962, 534
  • DÖV 1962, 276
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53

    Klagerücknahme nach Revision

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
    Die Auffassung, daß der Vertretungszwang nicht zu überspitzten, unbilligen Anforderungen führen darf; wird auch vom Bundesgerichtshof für den Zivilprozeß vertreten (vgl. BGH in NJW 1954, 1405 [BGH 10.07.1954 - III ZR 229/53]).
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 150.60
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
    Für diesen Fall hat der VIII. Senat im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 150.60 - (MDR 1961, 789) die Wirksamkeit der Rücknahme mit der Begründung verneint, daß diese Erklärung durch einen Vertreter im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO abgegeben werden müsse, weil die Rücknahme der Revision auch für die Streitsache selbst von erheblicher Bedeutung sei; das Revisionsverfahren werde ohne Entscheidung in der Hauptsache beendet.
  • BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78

    Revisionsverfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rücknahme der Klage

    Zur Begründung seiner Auffassung hat der VII. Senat unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) ausgeführt, daß bei einem nicht rechtswirksam eingelegten Rechtsmittel von vornherein nicht zur Sache entschieden werden könne.

    Auch in diesem Falle hätte der Prozeßvertreter sich wie im Falle des BVerwG-Beschlusses VII C 66.61 mit der Sache selbst nicht zu befassen, sondern könnte lediglich die Rücknahme der Klage erklären.

  • BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08

    Beschwerde; Vertretungszwang.

    Da sie bereits die Beschwerde ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegt hatte, liegt es in ihrer Rechtsmacht, den Rechtsbehelf in derselben Weise, also persönlich, zurückzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 16. Februar 1962 - BVerwG 7 C 66.61 - BVerwGE 14, 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 19 A 1337/91

    Zuständigkeit; Kultusminister; Anforderung an Ausbildung der Lehrkräfte;

    Vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1963 VII C 66.61 BVerwGE 17, 236 (239 f.) und Beschluß vom 06.04.1990, a.a.O., S. 865; OVG NW, Urteil vom 20.09.1985 5 A 1353/84 ; Maunz, a.a.O., Art. 7 Anm. 75 f.; Petermann, Die Genehmigung für Lehrkräfte im Privatschulwesen, NVwZ 1987, 205 (207); Vogel/Knudsen, Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft, Das Recht der Privatschulen, Kindergärten und Heime, Loseblatt, Nrn. 25.0.2, 25.2 und 25.4; Müller a.a.O., S. 137 ff. und 143 ff.; Grewe, Die Rechtsstellung der Privatschulen nach dem GG, DÖV 1950, 33 (35).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZB 4/14

    Wirksamkeit der Zurücknahme eines Rechtsmittels durch einen nicht

    Ein beim angerufenen Gericht nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt kann ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel aber wirksam zurücknehmen (BVerwG, NJW 1962, 1170; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94, NJW-RR 1994, 759; MünchKomm. ZPO/Lipp, 4. Aufl., § 575 Rn. 22 und § 569 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2019 - 4 A 2626/16

    Ausnahme vom Vertretungszwang; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.2.1962 - VII C 66.61 -, BVerwGE 14, 19 f., und vom 27.10.2008 - 3 B 101.08 -, NVwZ 2009, 192 = juris, Rn. 1.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1993 - 8 A 11391/92

    Zusammensetzung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zwecks Abrundung eines

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  • BFH, 13.03.1979 - VII K 2/79

    Klageerhebung - Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs - Verweisung an das zuständige

    Der Senat hat dabei unter Verweisung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) im wesentlichen darauf abgestellt, daß bei einer nicht rechtswirksam eingelegten Revision von vornherein nicht zur Sache entschieden werden kann und daß deshalb der dem Anwaltszwang zugrunde liegende Gedanke entfällt, die Parteien in ihrem Interesse zur Entlastung des Revisionsgerichts zur Darlegung des Prozeßstoffes durch einen Rechtsanwalt zu nötigen.
  • VGH Hessen, 31.08.1987 - 4 TE 1887/87

    Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter

    Aus den gleichen Erwägungen werden in der Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten die entsprechenden Schlüsse gezogen (so auch BFH, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VII K 2/77 = BFHE 124, S. 156 f. und Beschluß vom 22. Mai 1979 - VII 8 10/79 = BFHE 128, S. 24 f.; im Falle fehlender Postulationsfähigkeit Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 16. Februar 1962 - BVerwG VII C 66.61 - BVerwGE 14, 19 ).
  • BFH, 31.01.1978 - VII K 2/77

    Klageerhebung - Bevollmächtigter - Vertretung - Rücknahme der Klage

    Das BVerwG hat mit Beschluß vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) entschieden, daß eine vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - diese Vorschrift sieht den Vertretungszwang vor dem BVerwG vor - eingelegte Revision auf die gleiche Weise rechtswirksam zurückgenommen werden kann.
  • BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79

    Vertretungszwang - Antrag auf Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens

    Das gilt insbesondere für die Klagerücknahme durch einen nicht von einem Prozeßbevollmächtigten vertretenen Revisionsbeklagten (BSG SozR Nr. 4 zu 5 102 SGG), die Zurücknahme einer vom Revisionskläger selbst eingelegten Revision (BVerwGE 14, 19) und die Erteilung des Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (BVerwG DVB1 1961, 518).
  • BVerwG, 02.03.1965 - V C 92.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.02.1965 - V B 115.64

    Streit über die Höhe der Entschädigung für den Verlust einer goldenen

  • BVerwG, 14.08.1962 - VII C 74.62

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1965 - II ZR 143/63

    Anrechnung eines Geschäftsvermögens auf Erb- und Pflichtteilsansprüche -

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